TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit
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Ausgezeichnet als Leitbetrieb
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Marke des Jahrhunderts
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Flexible Möglichkeiten zur Treppenlift-Finanzierung

Bei Lifta finden wir gemeinsam die passende Lösung, um Ihnen die Finanzierung eines Treppenlifts zu ermöglichen. Profitieren Sie von vielfältigen Zuschussmöglichkeiten und unseren attraktiven Finanzierungsangeboten.

Finanzierungs­angebote bei Lifta

Nicht jedem ist es möglich, die Kosten für einen Treppenlift sofort und im vollen Umfang zu tragen. Aus diesem Grund bietet Lifta individuelle Finanzierungsangebote zu günstigen Raten, die zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passen. Unsere Finanzierungsexperten erstellen für Sie eine individuelle Finanzierungsvereinbarung. Anzahlung und monatliche Raten kalkulieren wir passend zu Ihrer finanziellen Situation.

Im Bereich Finanzierung arbeiten wir mit seriösen und spezialisierten Partnern zusammen, durch die wir Ihnen günstige Konditionen anbieten können. Wir kümmern uns um den gesamten Ablauf und um alle Formalitäten – Sie können sich ganz entspannt zurücklehnen.

Persönliche Finanzierungsberatung durch Lifta

Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten der Finanzierung. Sprechen Sie unverbindlich mit unseren Experten.

Häufige Fragen zur Finanzierung

Nicht nur die Finanzierung in monatlichen Raten stellt eine attraktive Finanzierungsoption beim Kauf eines Treppenlifts dar. Die Anschaffungskosten lassen sich zudem über Zuschüsse verschiedener Träger zum Teil erheblich reduzieren. Ob eine Förderung für Sie in Betracht kommt, hängt vor allem von Ihrer individuellen Ausgangssituation ab. Denn bei einigen Zuschussmöglichkeiten müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. Gerne informieren wir Sie umfassend, welche Fördermöglichkeiten Ihnen offenstehen.

Regionale Förderung

Erhalte ich finanzielle Unterstützung vom Land?

Ob Sie eine Bezuschussung erhalten und wie hoch diese ausfällt, ist abhängig von dem jeweiligen Bundesland, in dem Sie wohnen. Unsere Berater helfen Ihnen bei Fragen zu dem Thema gerne weiter.

Treppenlift von der Steuer absetzen

Kann ein Treppenlift von der Steuer abgesetzt werden?

Die Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Neben dem Behinderten-Pauschbetrag werden die Aufwendungen für einen Treppenlift als "Außergewöhnliche Belastung" berücksichtigt. Die Steuerersparnis richtet sich individuell nach den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen. Ein steuerlicher Abzug ist auch dann möglich, wenn ein Zuschuss der Pflegeversicherung bewilligt wurde.

Zuschüsse

Erhalte ich Zuschüsse für meinen Treppenlift?

Erhalte ich Zuschüsse für einen Treppenlift? Neben diversen staatlichen Zuschussmöglichkeiten bieten auch einige Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger wie Pensionsversicherungen finanzielle Unterstützung an. Ob Sie zuschussberechtigt sind und wie hoch der individuelle Zuschuss ausfällt, können Sie bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern oder einem unserer Berater erfragen.