Förderung eines Lifta Treppenliftes
Mit einem Treppenlift von Lifta meistern Sie Ihre Treppe wieder sicher und bequem und gewinnen somit ein Stück Mobilität zurück. In vielen Fällen wird deshalb die Anschaffung eines Treppenliftes durch finanzielle Mittel gefördert. Wird der Treppenlift z.B. in Folge eines Unfalls benötigt, so bestehen gute Chancen auf Kostenerstattungen durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Auch bei Kriegs- und Wehrdienstverletzungen wird ein Treppenlift unter Umständen ebenfalls teil- oder vollfinanziert.
Nutzen Sie das persönliche Beratungsgespräch
Unser Lifta Fachberater informiert Sie ausführlich im Beratungsgespräch über Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten. Dabei hilft er Ihnen auch gerne bei der Antragstellung – alles kostenlos und unverbindlich.
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